Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland

Das Sozialrecht regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Es gewährt ein umfassendes System öffentlich sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel etc.), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei Beerdigung.

Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwer-behindertenrecht).

Das Betreuungsrecht gliedert sich gemäß neuem FamFG in die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuungsrecht über Volljährige und Pflegschaft.

Das allgemeine Verwaltungsrecht hat das für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltende Recht zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, Verwaltungsverfahren einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens). Das Verwaltungsrecht unterteilt sich in zahlreiche Fachgebiete, zum Beispiel, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht.

Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen für die Bereiche Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren, Schadenersatz-ansprüche und Abwehr. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere Personenschaden, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es vorrangig um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot.

Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungsmaßnahmen
überprüfen zu lassen.

Unter das Zivilrecht fallen insbesondere die Bereiche, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht und Schadenersatzrecht. Dieser Bereich umfasst sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Ferner umfasst es unerlaubte Handlungen, also sämtliche Rechtsprobleme zwischen Personen oder Gesellschaften, welche nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, sowie die Durchsetzung von Ansprüchen oder Forderungen. Des Weiteren wird geholfen bei der Ausgestaltung von Vertragsbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie von Formularen.